Wir empfehlen für eine persönliche Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung.
Sie erreichen uns telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten unter den zentralen Rufnummern.
Loading...

Das erste Mal Alg II

Das Jobcenter Kreis Heinsberg möchte Sie möglichst zeitnah und unbürokratisch bei der Bestreitung Ihres Lebensunterhalts unterstützen. Damit wir Ihren Anspruch möglichst schnell und effizient prüfen können, bitten wir Sie die nachfolgend genannten Schritte einzuhalten:

Schritt 1

Sie melden sich telefonisch bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standort unter einer der nachfolgend genannten Rufnummern zur Bedarfsprüfung:

  • Geschäftsstelle Heinsberg 02452/9762-0
  • Geschäftsstelle Geilenkirchen 02451/91599-0
  • Geschäftsstelle Hückelhoven 02433/44570-0
  • Geschäftsstelle Erkelenz 02431/9737-0

Bitte halten Sie hierzu die Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.) aller Personen der Bedarfsgemeinschaft sowie Informationen zu Einkommen, Vermögen und Kosten der Unterkunft bereit.

Diese Daten werden wir telefonisch abfragen um Ihnen anschließend passgenau die Antragsunterlagen sowie einen Laufzettel mit den zusätzlich einzureichenden Nachweisen zuschicken zu können. Ebenfalls vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Antragsabgabe.

Falls Sie Fragen zur allgemeinen Zusammensetzung des Arbeitslosengeldes II, den allgemeinen Voraussetzungen, zur Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft, Einkommen oder Vermögen haben, klicken Sie einfach auf die entsprechenden Begriffe.

Wichtig ist, dass Sie uns alle Angaben zu Einkommen und Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, unabhängig von der Art und Höhe, mitteilen. Wir prüfen dann, ob und in welchem Umfang eine Anrechnung zu erfolgen hat.

Falls weitere Informationen benötigt werden, kann es auch sein, dass wir Sie im Nachgang an dieses Telefonat kontaktieren. Sie sollten daher telefonisch erreichbar sein.

Schritt 2

Sie erhalten postalisch die durch uns zusammengestellten Antragsunterlagen und füllen diese vollständig aus. Bitte unterschreiben Sie die Antragsunterlagen auch an den dafür vorgesehenen Stellen.

Zum Bürgergeld gibt es hilfreiche Erklärvideos in deutscher Sprache mit auswählbaren Untertiteln in Deutsch, Englisch, Arabisch, Ukrainisch und Russisch.

Die Antragsunterlagen sowie die im Laufzettel aufgeführten sonstigen Nachweise brauchen Sie vorab nicht einzureichen, sondern bringen diese zum vereinbarten Termin mit.

Falls Sie eine Anlage erneut oder zusätzlich brauchen, finden Sie diese auch im Download-Center.

Schritt 3

Sie erscheinen mit Ihren vollständigen Unterlagen pünktlich zum vereinbarten Termin in der Leistungsabteilung.

Die Unterlagen werden dann auf ihre Vollständigkeit geprüft. Falls noch Unterlagen fehlen sollten, teilen wir Ihnen dies umgehend mit.

Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass wir erst über Ihren Antrag entscheiden können, wenn uns alle erforderlichen Formulare und Nachweise vorliegen.

Im Anschluss an Ihr Gespräch in der Leistungsabteilung erfolgt noch das Erstgespräch bei der Arbeitsvermittlung.

Schritt 4

Sobald Ihr Antrag vollständig vorliegt, wird er umgehend bearbeitet. Über die getroffene Entscheidung erhalten Sie einen gesonderten Bescheid.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II.

Wie es weitergeht:

Wenn Ihnen Arbeitslosengeld II gewährt wird, können Sie die Dauer der Bewilligung dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Diese beträgt in der Regel sechs oder zwölf Monate. Sechs Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraums erhalten Sie automatisch einen Weiterbewilligungsantrag per Post.

Sollten Sie weiterhin auf Unterstützung angewiesen sein, bitten wir, den vollständig ausgefüllten Antrag, die Kontoauszüge der letzten drei bzw. sechs Monate sowie ggf. aktuelle Einkommensnachweise möglichst zeitnah einzureichen.

Den Weiterbewilligungsantrag können Sie auch ganz einfach elektronisch über jobcenter.digital stellen. Das spart Kosten und Wege.

Wenn Änderungen eintreten:

Sollten bei Ihnen Änderungen eintreten, welche sich ggf. auf den Leistungsbezug auswirken könnten, bitten wir um unverzügliche Mitteilung. Dies könnten beispielsweise Ein- oder Auszug von Personen, Aufnahme einer Beschäftigung, Änderungen in den Einkommensverhältnissen oder den Unterkunftskosten und vieles mehr sein. Hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über jobcenter.digital in Verbindung oder schicken uns eine Änderungsmitteilung über jobcenter.digital.