Wir empfehlen für eine persönliche Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung.
Sie erreichen uns telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten unter den zentralen Rufnummern.
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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jobcenter Kreis Heinsberg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren und des Kreises Heinsberg mit dem Auftrag, für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden zu sorgen. Unser Anliegen ist es, Sie bürgernah und kompetent zu informieren und zu beraten. Integration in Arbeit oder Ausbildung ist unser gemeinsames Ziel und wir unterstützen Sie dabei. Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier auf unserer Internetseite.In diesem Sinne wünsche ich einen erfolgreichen Weg in die Beschäftigung,

Christian R. Trox
Geschäftsführer

Dienststellen und Öffnungszeiten

Stets für Sie da!

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Bei allen Fragen rund um die Themen

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Familienphase
  • Frauenförderung
  • Teilzeit-Ausbildung
  • Unterstützung Alleinerziehender

dürfen Sie sich gerne an Frau Dannapfel – Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Kreis Heinsberg – wenden.

Silke Dannapfel
Telefon

02452-9762-330

Fax

02452-9762-399

Geschäftsstelle

Schafhausener Str. 50, 52525 Heinsberg

Nicole Bertrams
Telefon

02452-9762-134

Fax

02452-9762-399

Geschäftsstelle

Schafhausener Str. 50, 52525 Heinsberg

Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer Sozialdaten sehr ernst. Grundsätzlich geben wir Ihre persönlichen Daten ohne eine gesetzliche Grundlage oder Ihre persönliche Zustimmung nicht an Dritte weiter.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um das Thema „Datenschutz“ haben, wenden Sie sich gern an Frau Bertrams.

Lob und Kritik

Das Jobcenter Kreis Heinsberg bietet Ihnen die Möglichkeit, Probleme offen anzusprechen und Fragen zu klären. Ihre Ansprechpartner sind an erster Stelle die Mitarbeiter in dem für Sie zuständigen Team.
Bitte sprechen Sie die jeweiligen Vorgesetzten (Teamleitungen) an, wenn Ihnen eine Klärung mit den Mitarbeitern des Teams nicht gelingt. Sollte auch dies nicht zur gewünschten Klärung führen oder haben Sie weitere Anregungen und Wünsche, können Sie sich gerne an das zentrale Kundenreaktionsmanagement im Büro der Geschäftsführung wenden.
Bei telefonischen und schriftlichen Anfragen bitten wir Sie, uns Ihren Namen, nach Möglichkeit die Kundennummer und Ihre Telefonnummer mitzuteilen, damit wir zeitnah Kontakt mit Ihnen aufnehmen können.

Beachten Sie bitte: Sie haben ein anderes Anliegen? Haben Sie zum Beispiel eine Frage zu Ihren Geldleistungen oder zu einem Termin? Bitte verwenden Sie dazu das allgemeine Kontaktformular. Im Ausklappmenü des Formulars finden Sie weitere Themen.

Tina Pascai
Telefon

02452-9762-351

Fax

02452-9762-399

Geschäftsstelle

Schafhausener Str. 50, 52525 Heinsberg

Organe und Gremien

Das Jobcenter Kreis Heinsberg nimmt als gemeinsame Einrichtung die Aufgaben der beiden Träger Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren und Kreis Heinsberg nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Bereich des Kreises Heinsberg wahr.

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Heinsberg führt hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters. Er wird von der Trägerversammlung bestellt. Der Geschäftsführer vertritt das Jobcenter außergerichtlich und gerichtlich und führt die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen aus. Er nimmt an den Sitzungen der Trägerversammlung beratend teil.

Trägerversammlung

Die Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Heinsberg entscheidet unter anderem über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und den Zielvorgaben der Träger bestimmt.
Die Agentur für Arbeit Aachen-Düren und der Kreis Heinsberg sind die kooperierenden Träger des Jobcenters. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit Aachen-Düren und des Kreises Heinsberg je zur Hälfte vertreten.
Die Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für die Dauer von bis zu fünf Jahren.

Der Beirat

Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen zur Gestaltung der lokalen Arbeitsmarktpolitik. Er setzt sich zusammen aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen und den im Kreistag vertretenen Fraktionen. Die Mitglieder des Beirats werden von der Trägerversammlung berufen. Der Beirat tagt gemäß Geschäftsordnung mindestens zweimal jährlich und wird vom Geschäftsführer des Jobcenters über die wesentlichen Aktivitäten des Jobcenters informiert.