Die Eingliederung und Unterstützung junger Menschen ist von besonderer Bedeutung, da sie am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn stehen. Wir unterstützen Sie intensiv dabei, eine Ausbildung oder Arbeit zu finden und den Bezug von Arbeitslosengeld II zu beenden. Vorrangig ist die Vermittlung in eine Ausbildung bzw. das Erlangen oder Nachholen eines Schulabschlusses. Ihr persönlicher Ansprechpartner macht sich im Gespräch ein Bild über Ihre individuelle Situation und erarbeitet mit Ihnen Lösungsansätze und entsprechende Maßnahmen dort, wo Unterstützungsbedarf besteht. Die Schritte zu einer erfolgreichen Vermittlung werden in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten. Diese formuliert die gemeinsam vereinbarten Ziele sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten und legt fest, welche eigenen Aktivitäten Sie unternehmen und welche Unterstützungsangebote das Jobcenter erbringt.
Ihr persönlicher Ansprechpartner überprüft regelmäßig mit Ihnen die Fortschritte.
Bitte beachten Sie, dass diese Angebote immer im Voraus beantragt werden müssen.
Wenn Sie hilfebedürftig sind und derzeit keine Arbeit haben oder in keiner Ausbildung sind, bekommen Sie Unterstützung, müssen aber alles dazu
unternehmen, um Ihren Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. Wir arbeiten nach dem Prinzip „Fördern und Fordern“ – wir erwarten von Ihnen, dass
Sie aktiv an allen Ihnen angebotenen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitwirken und jede zumutbare Arbeit annehmen. Wenn Sie ohne wichtigen
Grund ein Angebot ablehnen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Leistungen zum Lebensunterhalt komplett gestrichen werden. Bei einer wiederholten
Ablehnung innerhalb eines Jahres werden auch die Kosten für Unterkunft und Heizung gestrichen. In diesen Fällen können Sachleistungen
(Lebensmittelgutscheine) gewährt werden.