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Der gemeinsame Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit und Jobcenter ist der Ansprechpartner für Arbeitgeber zu allen Fragen rund um Ausbildung und Arbeit.
Wenn Sie ein Stellenangebot aufgeben oder sich zu Fördermöglichkeiten beraten lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf:
Zur Eingliederung von Arbeitnehmern können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten...
Für die Besetzung eines Arbeitsplatzes gibt es die Möglichkeit, Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters abzuklären...
Zur Eingliederung von Arbeitnehmern können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, um vorhandene Minderleistungen auszugleichen.
Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz. Der Eingliederungszuschuss ist vom künftigen Arbeitgeber vor Arbeitsaufnahme zu beantragen.
Für die Besetzung eines Arbeitsplatzes gibt es die Möglichkeit, Fähigkeiten und Qualifikationen eines potentiellen Mitarbeiters abzuklären. In dieser Zeit können auch Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.
Während der Zeit werden die Leistungen zum Lebensunterhalt weitergewährt, anfallende Fahrkosten können erstattet werden.
Der Antrag ist stets vor Beginn beim persönlichen Ansprechpartner der zuständigen Geschäftsstelle zu stellen.