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Heizkosten­nachzahlung

Falls Sie als Nichtleistungsempfänger von Grundsicherungsleistungen eine hohe Heizkostennachforderung im Rahmen der Jahresabrechnung erhalten und sich aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse eine Nachzahlung im Monat der Fälligkeit nicht leisten können, besteht unter Umständen eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit des Jobcenters.

 

Dazu ist ein Neuantrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Monat der Nachzahlung erforderlich. Ein möglicher Anspruch auf SGB II – Leistungen wird dann von den Mitarbeitenden geprüft.

Antragstellung

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie hier:

Strom- und Heizkosten

Informationen dazu, wie wir Sie bei steigenden Strom- und Heizkosten unterstützen können, finden Sie hier: