das Jobcenter Kreis Heinsberg ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Aachen-Düren und des Kreises Heinsberg mit dem Auftrag, für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden zu sorgen. Unser Anliegen ist es, Sie bürgernah und kompetent zu informieren und zu beraten. Integration in Arbeit oder Ausbildung ist unser gemeinsames Ziel und wir unterstützen Sie dabei. Alle Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie hier auf unserer Internetseite.In diesem Sinne wünsche ich einen erfolgreichen Weg in die Beschäftigung,
Christian R. Trox |
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Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00-12:30 Uhr
Mo.-Di. 14.00-16.00 Uhr
(nur nach Termin)
Do 14:00-17:30 Uhr
Telefon
Zentrale 02452-9762-0
Vermittlung und Förderung 02452-9762-100
Geldleistung 02452-9762-200
Fax
Geldleistung 02452-9762-299
Vermittlung und Förderung 02452-9762-199
Adresse
Schafhausener Str. 50
52525 Heinsberg
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00-12:30 Uhr
Mo.-Di. 14.00-16.00 Uhr
(nur nach Termin)
Do 14:00-17:30 Uhr
Telefon
Zentrale 02451-91599-0
Vermittlung und Förderung 02451-91599-100
Geldleistung 02451-91599-200
Fax
02451-91599-120
Adresse
Herzog-Wilhelm-Straße 16-18
52511 Geilenkirchen
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00-12:30 Uhr
Mo.-Di. 14.00-16.00 Uhr
(nur nach Termin)
Do 14:00-17:30 Uhr
Telefon
Zentrale 02433-44570-0
Vermittlung und Förderung 02433-44570-10
Geldleistung 02433-44570-50
Fax
02433-44570-89
Adresse
Ludovicistr.1
41836 Hückelhoven
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8:00-12:30 Uhr
Mo.-Di. 14.00-16.00 Uhr
(nur nach Termin)
Do 14:00-17:30 Uhr
Telefon
Zentrale 02431-9737-0
Vermittlung und Förderung 02431-9737-100
Geldleistung 02431-9737-200
Fax
Vermittlung und Förderung 02431-9737-199
Geldleistung 02431-9737-299
Adresse
Hermann-Josef-Gormanns-Straße 14-16
41812 Erkelenz
Das Jobcenter Kreis Heinsberg nimmt als gemeinsame Einrichtung die Aufgaben der beiden Träger Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren und Kreis Heinsberg nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Bereich des Kreises Heinsberg wahr.
Der Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Heinsberg führt hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters. Er wird von der Trägerversammlung bestellt. Der Geschäftsführer vertritt das Jobcenter außergerichtlich und gerichtlich und führt die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen aus. Er nimmt an den Sitzungen der Trägerversammlung beratend teil.
Die Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Heinsberg entscheidet unter anderem über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. In der Trägerversammlung wird das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und den Zielvorgaben der Träger bestimmt.
Die Agentur für Arbeit Aachen-Düren und der Kreis Heinsberg sind die kooperierenden Träger des Jobcenters. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit Aachen-Düren und des Kreises Heinsberg je zur Hälfte vertreten.
Die Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für die Dauer von bis zu fünf Jahren.
Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen zur Gestaltung der lokalen Arbeitsmarktpolitik. Er setzt sich zusammen aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen und den im Kreistag vertretenen Fraktionen. Die Mitglieder des Beirats werden von der Trägerversammlung berufen. Der Beirat tagt gemäß Geschäftsordnung mindestens zweimal jährlich und wird vom Geschäftsführer des Jobcenters über die wesentlichen Aktivitäten des Jobcenters informiert.