Vorsicht vor kostenpflichtigen Bürgergeld-Anträgen
Anbieter bewerben eine Antragstellung gegen Bezahlung. Es handelt sich um kein Angebot der Jobcenter.
Aktuell werben Anbieter (Antragstellungs-Dienste) damit, dass sie gegen Bezahlung den Antrag auf Bürgergeld stellen. Es handelt sich dabei um kein Angebot, bei dem die Jobcenter beteiligt sind. Demgegenüber sind die offiziellen Online-Anträge und Online-Angebote der Jobcenter kostenlos und sicher.
Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter arbeiten nicht mit Antragsstellungs-Diensten zusammen und empfehlen, diese nicht zu nutzen.
Kundinnen und Kunden, die den Antrag über kostenpflichtige Drittanbieter stellen, tun dies auf eigenes Risiko.
Die Jobcenter haben keinen Einfluss darauf, ob der bezahlte Dienst den Antrag rechtzeitig einreicht, ob er Ihre persönlichen Daten schützt und wem er darauf Zugriff erteilt.
Gebühren, die durch die Nutzung eines solchen Anbieters entstehen, werden vom Jobcenter nicht übernommen oder erstattet.
Kundinnen und Kunden wird empfohlen, ausschließlich den offiziellen Online-Antrag auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit zu nutzen bzw. persönlich beim Jobcenter Kreis Heinsberg vorzusprechen.
Bei Fragen zum Antrag unterstützt das Jobcenter Kreis Heinsberg – direkt und kostenlos.