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Die Teilzeit-Berufsausbildung-eine echte Chance für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wie das Jobcenter Kreis Heinsberg eine dreifach alleinerziehende Mutter erfolgreich in eine Teilzeit-Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation vermittelte.

„Ich will ein gutes Vorbild für meine Kinder sein“, so beschreibt Angelina Berschmann den Kern ihrer inneren Motivation.

Seit dem 1.8.2022 macht die 29-jährige eine Teilzeit-Berufsausbildung zur Bürokauffrau bei der Firma AEROTEC-EUROPA-D Gesellschaft für lufttechnischen Systembau mbH in Erkelenz. Dass sie bis hierhin gekommen ist, ist keineswegs selbstverständlich, betrachtet man den bisherigen Werdegang der alleinerziehenden dreifachen Mutter. Genau das war es, das die Arbeitgeberin Beate Pohl – in der Niederlassung in Erkelenz zuständig für Personal sowie Leiterin der Wartung und Instandhaltung – gereizt hat. „Mir ist wichtig, jemandem eine Chance zu geben, der es im Leben nicht leicht hatte oder hat. Ich wollte unbedingt jemanden unterstützen, der nicht den geraden Weg gegangen ist und dem die Dinge nicht in den Schoß gefallen sind“, erklärt Pohl und man merkt ihr die Begeisterung und die Ernsthaftigkeit an, die sie mit diesem Thema verbindet.

Die Chemie stimmt zwischen Beate Pohl (links) und ihrer Auszubildenden Angelina Berschmann.

Der Weg ihrer Teilzeit-Auszubildenden war keineswegs geradeaus, sondern eher steinig und untypisch: sie hat die Schule nach der neunten Klasse verlassen, hat sich kurzzeitig in der Altenpflege versucht, ist mit 18 zum ersten Mal Mutter geworden und inzwischen alleinerziehende Mutter von drei Kindern im Alter von 6,8 und 10 Jahren. „Mütter bringen in der Regel sehr gute Softskills wie Organisationstalent, Weitblick und Struktur mit. Zudem sind sie stressresistent und belastbar. Es gibt wenig, dass sie aus der Ruhe bringt“, begründet Pohl ihre Entscheidung für die alleinerziehende Mutter weiter.

Der Kontakt zwischen der Arbeitgeberin und der Jobcenter-Kundin kam im März 2022 über die Telefonhotline der Agentur für Arbeit Aachen-Düren, der Jobcenter StädteRegion Aachen und Kreis Heinsberg sowie der jobcom Kreis Düren zum Thema Teilzeit-Berufsausbildung zustande. Damals rief Pohl dort an mit der Intention, eine Teilzeit-Auszubildende einzustellen und landete bei Silke Dannapfel, der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) des Jobcenters Kreis Heinsberg. „Frau Pohl formulierte schon am Telefon, dass es ihr auf den Menschen ankommt und keineswegs auf lupenreine Lebensläufe oder Zeugnisse“, erklärt Dannapfel. Die BCA konnte der Arbeitgeberin vier Bewerberinnen vorschlagen, doch Pohl wusste bereits beim ersten Gespräch mit Berschmann, dass sie es wird: „Die Chemie passte von Anfang an. Ich war mir sicher, dass Frau Berschmann die Sache gut machen wird!“ So stellte Pohl die alleinerziehende Mutter zunächst auf Minijob-Basis ein und seit dem 1.8.2022 befindet sie sich in der Teilzeit-Ausbildung. Die Zusammenarbeit mit der BCA des Jobcenters Kreis Heinsberg beschreibt Pohl als unkompliziert und schnell. Sie fühlte sich von Dannapfel sehr unterstützt. Pohl beschreibt auch das Prozedere mit der IHK rund um das Thema Teilzeit-Ausbildung als unkompliziert und möchte andere Arbeitgeber dazu animieren, das Potenzial wahrzunehmen, das in einer Teilzeitberufsausbildung steckt. Bei ihr und Berschmann jedenfalls ist es so, dass sie langfristig miteinander planen. Gerne würde Pohl Berschmann nach der Ausbildung übernehmen, das kann sie jetzt schon mit Sicherheit sagen. Umso schöner ist es, dass es auch aus Sicht der Auszubildenden keine Probleme gibt – oder zumindest keine, die nicht lösbar wären.

Berschmann arbeitet insgesamt 120 Stunden im Monat. Da sie 30 Stunden in der Woche arbeitet, muss sie ihre Ausbildung – trotz Teilzeit – nicht verlängern. Sie ist wie alle anderen Berufsschüler in ihrer Klasse auch nach drei Jahren fertig. Zur Berufsschule geht sie zwei Mal in der Woche und für die Klausurphasen lernt sie abends oder am Wochenende. „Das klappt gut – insbesondere deshalb, weil ich ein klares Ziel vor Augen habe. Ich möchte meine Ausbildung unbedingt mit einem Notendurchschnitt der besser als drei ist, abschließen. Dann hätte ich gleichzeitig den Realschulabschluss in der Tasche“, so Berschmann.

Silke Dannapfel vom Jobcenter Kreis Heinsberg (links) und Beate Pohl (rechts) freuen sich über die erfolgreiche Vermittlung von Angelina Berschmann (Mitte).

Das Jobcenter Kreis Heinsberg hat sich die Vermittlung von Menschen mit Familienpflichten schon lange auf die Fahne geschrieben. „Unserem Leitsatz „Wir schaffen Perspektiven“ folgend, geht es uns darum, nachhaltig gangbare und erfolgreiche Wege zu finden, mit denen wir unseren Beitrag zur Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs leisten können. Das erfolgreiche Beispiel zeigt, wie es gelingen kann“, erklärt Christian R. Trox, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Heinsberg. „Geeignete Nachwuchskräfte zu finden wird immer schwieriger. Das Jobcenter Kreis Heinsberg unterstützt Unternehmen aktiv bei der Suche nach motivierten Auszubildenden mit Familienpflichten, denn auch sie sind die Fachkräfte von morgen! Wir würden uns wünschen, wenn sich in Zukunft noch mehr Arbeitgeber von den Vorteilen der Teilzeit-Ausbildung überzeugen ließen und diese nutzen“, so Trox weiter.

„Ich würde immer wieder eine Teilzeit-Auszubildende einstellen und auch andere Arbeitgeber dafür begeistern“, resümiert Pohl. Berschmann hingegen zeigt sich sehr dankbar für die Chance, die ihr gegeben wurde: „Ich möchte, dass meine Kinder mal einen anderen Weg einschlagen. Sie sollen die Schule mit einem guten Abschluss beenden und einen Beruf erlernen. Und das muss ich ihnen vorleben.“

Teilzeit-Berufsausbildung – ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Weitere Informationen zur Teilzeit-Berufsausbildung:

  • Eine Teilzeit-Berufsausbildung steht grundsätzlich jedem Auszubildenden und jedem Ausbildungsbetrieb offen, sofern sich beide Vertragsparteien einig sind.
  • Flexibles Ausbildungsmodell, das zu einem vollwertigen Berufsabschluss führt und in allen dualen Ausbildungsberufen durchführbar ist.
  • Im Berufsausbildungsvertrag ist für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Die Kürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen (§7a Berufsbildungsgesetz bzw. §27b Handwerksordnung).
  • Je nach Anzahl der Wochenarbeitsstunden kann sich die Ausbildung bis zu 1 1/5 Jahre verlängern.
  • Der Berufsschulunterricht findet regulär wie bei einer Vollzeit-Ausbildung statt.

Tipps rund um das Thema Teilzeit-Ausbildung gibt es bei Silke Dannapfel:

E-Mail: Jobcenter-Kreis-Heinsberg.BCA@jobcenter-ge.de

Telefon: 02452/9762-330

Termine Telefon-Hotline: 14.03.23, 09.05.23, 11.07.23, 12.09.23, 14.11.23 jeweils von 09:00 bis 11:00 Uhr