Wir empfehlen für eine persönliche Vorsprache eine vorherige Terminvereinbarung.
Sie erreichen uns telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten unter den zentralen Rufnummern.
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Ergänzende Beratung

Rehabilitanden/​schwerbehinderte Menschen

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen benötigen eine besondere Beratung bei der Vermittlung in Arbeit, die ihre gesundheitliche Situation entsprechend berücksichtigt. Die Beratung richtet sich an Schwerbehinderte, Gleichgestellte und Rehabilitanden und erfolgt durch speziell geschulte Eingliederungsfachkräfte. Diese prüfen auch, welcher Rehabilitationsträger für Sie zuständig ist und entscheiden, ob eine berufliche Rehabilitation/Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind. Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter.

(Allein-)Erziehende

Aufgrund der besonderen Verantwortung der Kinderbetreuung ist es für (Allein-)Erziehende nicht immer einfach, Zugang zu einer Beschäftigung zu finden. Daher benötigt diese Personengruppe besondere Unterstützung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wir bieten spezielle Beratungsangebote und Vernetzung zu anderen Hilfeeinrichtungen und kommunalen Trägern an. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin/Ihrem persönlichen Ansprechpartner und bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt – Besuchen Sie dazu diese Seite.

Eine Möglichkeit zum (Wieder-) Einstieg in das Erwerbsleben für Menschen mit Familienpflichten kann die Aufnahme einer Teilzeitberufsausbildung sein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.

Selbständige und Existenzgründer

Das Jobcenter Kreis Heinsberg berät und betreut Selbständige, deren Einkommen nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreicht. Wenn Sie eine Selbständigkeit aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II heraus beginnen möchten, Ihre Einnahmen zunächst aber nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, können Sie weiterhin Arbeitslosengeld II erhalten. Wenn Sie sich als Leistungsbezieher selbständig machen möchten und Fragen zur Existenzgründung haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren persönlichen Ansprechpartner. Dieser wird Sie über das Verfahren und weitere Handlungsschritte informieren.

Spezifische Beratungen

Wenn persönliche Probleme einer Arbeitsaufnahme entgegen stehen, gibt es hierfür spezifische kommunale Beratungsangebote des Kreises Heinsberg, welche Sie mit Hilfe der Jobcenter Kreis Heinsberg in Anspruch nehmen können:

  • Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung
  • Psychosoziale Beratung
  • Come U 25: individuelle sozialpädagogische Unterstützung für Jugendliche bis zum 25.Lebensjahr

Ihr persönlicher Ansprechpartner kann Sie zu diesen Themen beraten und Ihnen diese Hilfsangebote und entsprechende Einrichtungen vorstellen.